Dienstag, 5. Juni 2018

ÖkoLinX-Anfrage: Versammlungsfreiheit in Ludwigsburg


Wie hält es die Stadt Ludwigsburg mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit?

Anfrage der Gruppe ÖkoLinX-Antirassistische Linke im Ludwigsburger Gemeinderat vom 3. Juni 2018

Betreffend:

  1. zulässige Breite von Transparenten
  2. Absprachen bezüglich der Demonstrationsstrecke

Jeweils bezugnehmend auf die „Antikapitalistische 1. Mai Demonstration“ am 1. Mai 2018.

Vorbemerkung: Entgegen eines weit verbreiten Irrglaubens bedarf es für öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel keiner „Genehmigung“. Nach § 14 (1) Versammlungsgesetz ist lediglich eine Anmeldung spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung erforderlich.
In § 15 (1) Versammlungsgesetz heißt es: „Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.“ (Herv. ÖkoLinX)