Wie hält es die Stadt Ludwigsburg mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit?
Anfrage der Gruppe
ÖkoLinX-Antirassistische Linke im Ludwigsburger Gemeinderat vom 3. Juni 2018
Betreffend:
- zulässige Breite von Transparenten
- Absprachen bezüglich der Demonstrationsstrecke
Jeweils
bezugnehmend auf die „Antikapitalistische 1. Mai Demonstration“ am 1. Mai 2018.
Vorbemerkung:
Entgegen eines weit verbreiten Irrglaubens bedarf es für öffentliche
Versammlungen unter freiem Himmel keiner „Genehmigung“. Nach § 14 (1)
Versammlungsgesetz ist lediglich eine Anmeldung spätestens 48 Stunden vor der
Bekanntgabe der Versammlung erforderlich.
In § 15 (1)
Versammlungsgesetz heißt es: „Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder
den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach
den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.“ (Herv.
ÖkoLinX)